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   BAG, 27.08.1971 - 1 AZR 107/71   

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BAG, 27.08.1971 - 1 AZR 107/71 (https://dejure.org/1971,561)
BAG, Entscheidung vom 27.08.1971 - 1 AZR 107/71 (https://dejure.org/1971,561)
BAG, Entscheidung vom 27. August 1971 - 1 AZR 107/71 (https://dejure.org/1971,561)
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Volltextveröffentlichungen (2)

Kurzfassungen/Presse

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BAGE 23, 411
  • NJW 1972, 76
  • DB 1971, 1726
  • DB 1971, 2265
 
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Wird zitiert von ... (12)Neu Zitiert selbst (3)

  • BAG, 04.05.1971 - 1 AZR 305/70

    Sechswochenzeitraum - Lohnzahlung - Arbeitsschicht - Lohnfortzahlung

    Auszug aus BAG, 27.08.1971 - 1 AZR 107/71
    Wenn das für einen Angestellten gilt so muß es nunmehr aber auch für einen Arbeiter gelten da das Lohnfortzahlungsgesetz seinem ganzen Sinn nach die Stellung des Arbeiters im Krankheitsfall derjenigen des Angestellten artgleichen will (vgl. auch das zur Veröffentlichung in der Amtlichen Sammlung des Gerichts vorgesehene Urteil 1 AZR 305/70 vom 4» Mai 1970« Dafür., daß der Kläger rechtsmißbräuchlich gehandelt hätte., hat der Beklagte nichts dargetan.
  • LAG Düsseldorf, 27.01.1971 - 2 Sa 404/70

    Anspruch auf Lohn bei nachgereichtem Attest

    Auszug aus BAG, 27.08.1971 - 1 AZR 107/71
    des Landesarbeitsgerichts Düsseldorf vom 27. Januar 1971 - 2 Sa 404/70 - wird auf Kosten des Beklagten zurückgewiesen«.
  • Drs-Bund, 07.12.1962 - BT-Drs IV/817
    Auszug aus BAG, 27.08.1971 - 1 AZR 107/71
    Sollte der Gesetzgeber erstrebt haben auch im ersteren Fall ein endgültiges Leistungsverweigerungsrecht zu gewähren so hat das doch im Gesetz keinen Niederschlag gefunden und ist deshalb für die Gerichte nicht beachtlich» Darum erweckt es Bedenken wenn Doetsch-Schnabel-Paulsdorf LohnFG 2» Aufl» § 5 Anm» 2 a» E , die Ansicht vertreten eine Nichterfüllung der Anzeige- und Nachweispflichten sei nur inner halb angemessener Zeit heilbar es sei denn diese Formulierung sollte sich auf die allgemeingültigen Grundsätze der Verwirkung beziehen» Für eine solche Auslegung der Kommentarstelle könnte es allerdings sprechen daß Doetsch-Schnabel-Paulsdorf in Anm» 7 aaO» - in Übereinstimmung mit Schmatz-Fischwasser LohnFG § 5 Anm» II Abs» 4 - darauf hinweisen bei einem schuldhaften Verhalten des Arbeiters könne die Erfüllung endgültig unmöglich werden» Für den letzteren Fall gilt aber an sich auch nicht daß der Arbeiter seinen Anspruch auf Lohnfortzahlung verliert weil er mit der Vorlage der Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung säumig ist; es ergibt sich nur daß er dadurch in nicht mehr behebbare Beweisschwierigkeiten kommen kann und aus diesem Grunde der Arbeitgeber den Lohn nicht fortzuzahlen hat» Nicht anders ist übrigens die von dem Beklagten angezogene Bundestagsdrucksache IV/817 auf Seite 11 aufzufassen wo es' heißt daß das Leistungsverweigerungsrecht zu einem dauernden werde wenn die Begutachtung endgültig unmöglich ist und nicht nur eine zeitliche Verzögerung eintritt (wie hier auch: Matthes Das Lohnfortzahlungsgesetz in der Rechtsprechung Beilage Nr» 6/71 zu DB Seite 8 mit weiteren Nachweisen; Schellong LohnFG § 5 Anm» p a » E»; Hassel Die LohnfortZahlung im Krankheitsfall Seite 11; Kaiser LohnFG § 5 Anm» 8; Xehrmann-Pelikan LohnFG § 5 Anm» 6; Marienhagen LohnFG J» Aufl. § 5 Anm» 2; Becher Lohnfortzahlung im Krankheitsfall § 5 Anm» 2)» Zu Unrecht weist die Revision darauf hin daß bei Zugrundelegung der Rechtsauffassung des Landesarbeitsgerichts § 5 LohnFG ohne Bedeutung sei., da dann jede Sanktion fehle, Daß das nicht richtig ist folgt schon aus der Gewährung des Leistungsverweigerungsrechts an den Arbeitgeber; darin liegt bereits eine Sanktion.
  • BAG, 19.02.1997 - 5 AZR 83/96

    Wegfall des Entgeltfortzahlungsanspruchs bei unterlassener Meldung der

    Sie hat keine anspruchsbegründende Bedeutung (BAG Urteil vom 27. August 1971 - 1 AZR 107/71 - AP Nr. 1 zu § 3 LohnFG; BAG Urteil vom 23. Januar 1985, BAGE 48, 11 = AP Nr. 63 zu § 1 LohnFG, zu I 3 der Gründe; BAG Urteil vom 12. Juni 1996 - 5 AZR 960/94 - BAGE 83, 168, zu III 1 der Gründe).

    Zu § 5 LFZG hat das Bundesarbeitsgericht entschieden, daß die Nichtvorlage der Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung dem Arbeitgeber nur ein zeitweiliges Leistungsverweigerungsrecht einräumt, das endet, wenn der Arbeiter die Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung, wenn auch verspätet, vorlegt (BAGE 23, 411 = AP Nr. 1 zu § 3 LohnFG).

  • BSG, 30.03.2023 - B 2 U 1/21 R

    Gesetzliche Unfallversicherung - Erstattungsverfahren - zuständiger

    Auch sie dient in Konkretisierung der arbeitsvertraglichen Nebenpflichten dem Dispositionsinteresse des Arbeitsgebers, der erst durch die ärztliche Bestätigung zuverlässige Kenntnis über das Bestehen und insbesondere die Dauer einer krankheitsbedingten Arbeitsunfähigkeit erlangt (zB noch zu § 3 LFZG BAG Urteil vom 15.1.1986 - 7 AZR 128/83 - NZA 1987, 93 - juris RdNr 17; BAG Urteil vom 27.8.1971 - 1 AZR 107/71 - BAGE 23, 411 - juris RdNr 10; zB Oetker in Staudinger, BGB, Neubearbeitung 2022, § 616 RdNr 351, 353; Knorr/Krasney in Geyer/Knorr/Krasney, Entgeltfortzahlung-Krankengeld-Mutterschaftsgeld, § 5 EFZG RdNr 24, 36, Stand 2022; Ricken in Rolfs/Giesen/Meßling/Udsching, BeckOK ArbR, 67. Ed 1.3.2023, § 5 EFZG RdNr 11; Vogelsang in Henssler/Willemsen/Kalb, Arbeitsrecht Kommentar, 10. Aufl 2022, § 5 EFZG, RdNr 4) .
  • BAG, 12.06.1996 - 5 AZR 960/94

    Arbeitnehmerstatus: Tankwart; Arbeitentgelt: Gleichbehandlung

    Sie hat keine anspruchsbegründende Bedeutung (BAG Urteil vom 27. August 1971 - 1 AZR 107/71 - AP Nr. 1 zu § 3 LohnFG; BAG Urteil vom 23. Januar 1985 - 5 AZR 592/82 - BAGE 48, 11 = AP Nr. 63 zu § 1 LohnFG, zu I 3 der Gründe).
  • BAG, 14.06.1995 - 5 AZR 143/94

    Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall -Sozialversicherungsausweis

    Nach ständiger Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts ergab sich aus § 5 Satz 1 Nr. 1 LFZG nur das Recht des Arbeitgebers, die Lohnfortzahlung zeitweise nach Art eines Zurückbehaltungsrechts zu verweigern (grundlegend BAGE 23, 411 = AP Nr. 1 zu § 3 LohnFG).
  • BAG, 21.08.1997 - 5 AZR 530/96

    Hinterlegung des Sozialversicherungsausweises und Entgeltfortzahlung; Abweisung

    Nach ständiger Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts ergibt sich daraus nur das Recht des Arbeitgebers, die Lohnfortzahlung zeitweise zu verweigern (grundlegend BAGE 23, 411 = AP Nr. 1 zu § 3 LohnFG).
  • LAG Köln, 01.06.2012 - 4 Sa 115/12

    Entgeltfortzahlung; Arbeitsunfähigkeit im EU-Land

    Das Bundesarbeitsgericht hat bereits zu § 5 EFZG entschieden, dass die Nichtvorlage der Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung dem Arbeitgeber nur ein zeitweiliges Leistungsverweigerungsrecht einräume, das ende, wenn der Arbeitnehmer die Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung, wenn auch verspätet, vorlege (BAGE 23, 411).
  • LAG Hessen, 18.10.1995 - 1 Sa 1367/95

    Klage auf Erstattung von Krankengeld; Entgeltfortzahlungsanspruch bei

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  • BAG, 23.01.1985 - 5 AZR 592/82

    Arbeitsunfähigkeit - Ärztliches Attest - Krankenbezüge - Recht auf

    Reicht der Arbeiter die Bescheinigung ein, mag es auch nach Ablauf der in § 3 Abs. 1 Satz 1 LohnFG genannten Frist sein, so erlischt das Leistungsverweigerungsrecht, und zwar rückwirkend mit dem Zeitpunkt des Beginns der Arbeitsunfähigkeit, nicht etwa vom Zeitpunkt der Attestvorlage an (BAG 23, 411, 414 = AP Nr. 1 zu § 3 LohnFG, Bl. 2; BAG Urteil vom 5. Mai 1972 - 5 AZR 447/71 - AP Nr. 1 zu § 7 LohnFG, zu 3 der Gründe; Kaiser/Dunkl, aaO, § 5 Rz 10; Schmatz/Fischwasser, aaO, § 5 II 1 = C 504; Feichtinger, aaO, G I 4).
  • LAG Düsseldorf, 25.08.1999 - 17 Sa 812/99

    AU-Attest eines griechischen Arztes

    Kommt der Arbeitnehmer seinen Mitteilungspflichten aus § 5 Abs. 1 oder Abs. 2 EFZG nicht nach, zu berührt dies ­ sofern die übrigen Voraussetzungen erfüllt sind ­ nicht seinen Anspruch auf Entgeltfortzahlung (BAG, Urteil vom 27.08.1971 ­ 1 AZR 107/71 - AP Nr. 1 zu § 3 LohnFG; seither st. Rspr. des BAG und h.M. im Schrifttum, vgl. Schmitt, EFZG, 3. Aufl., § 5 RN 115).
  • BAG, 14.06.1995 - 5 AZR 252/94

    Arbeitsentgelt: Lohnfortzahlung - unterlassene Hinterlegung des

    Nach ständiger Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts ergab sich aus § 5 Satz 1 Nr. 1 LFZG nur das Recht des Arbeitgebers, die Lohnfortzahlung zeitweise nach Art eines Zurückbehaltungsrechts zu verweigern (grundlegend BAGE 23, 411 = AP Nr. 1 zu § 3 LohnFG ).
  • ArbG Ulm, 16.06.1993 - 1 Ca 227/93
  • BAG, 14.06.1995 - 5 AZR 78/94
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